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   LG Frankenthal, 08.07.2014 - 8 O 63/14   

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https://dejure.org/2014,29053
LG Frankenthal, 08.07.2014 - 8 O 63/14 (https://dejure.org/2014,29053)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 08.07.2014 - 8 O 63/14 (https://dejure.org/2014,29053)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 08. Juli 2014 - 8 O 63/14 (https://dejure.org/2014,29053)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 117 BGB, § 156 BGB
    Versteigerung eines Kraftfahrzeugs via eBay: Kaufvertragsabschluss mit unterlegenem zweithöchsten Bieter bei Angebotsabgabe durch einen Scheinbieter

  • rabüro.de

    Zum Vertragsschluss bei ebay-Auktion bei Scheingebot

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zulässigkeit des "Shill bidding" bei Bieten durch Dritten - ebay

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.01.2014 - VIII ZR 63/13

    Internetauktion: Angebotsrücknahme durch Verkäufer bei möglicher

    Auszug aus LG Frankenthal, 08.07.2014 - 8 O 63/14
    c) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 08. Januar 2014 - VIII ZR 63/13 -, juris, Rn. 18 m.w.N.) ist der Erklärungsinhalt eines im Rahmen einer Internetauktion abgegebenen Verkaufsangebots unter Berücksichtigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens zu bestimmen, das auf seiner Internetplattform das Forum für die Auktion bietet.

    30 d) Möglicherweise deshalb sehen die - insoweit maßgeblichen (vgl. BGH, Urteil vom 08. Januar 2014, a.a.O.) - EBay-AGB die Nichtigkeit eines mit einem "Scheinbieter" geschlossenen Kaufvertrags bzw. die Nichtigkeit eines zu Manipulationszwecken abgegebenen Gebotes auch nicht vor.

  • BGH, 08.06.2011 - VIII ZR 305/10

    Zum vorzeitigen Abbruch einer eBay-Auktion

    Auszug aus LG Frankenthal, 08.07.2014 - 8 O 63/14
    Für den Fall des kollusiven Zusammenwirkens mit einem "Scheinbieter" ist dies dagegen nicht vorgesehen, weshalb der Hinweis des Klägers auf das Urteil des BGH vom 08. Juni 2011 (- VIII ZR 305/10 -, juris) hier nicht weiter hilft.
  • BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 89/12

    Verbrauchsgüterkauf: Vorschieben eines Strohmanns zur Herbeiführung eines

    Auszug aus LG Frankenthal, 08.07.2014 - 8 O 63/14
    Dann ist ein solches Geschäft nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für den Strohmann rechtlich bindend (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2012 - VIII ZR 89/12 -, juris, Rn. 15 m.w.N.).
  • BGH, 20.07.2006 - IX ZR 226/03

    Anfechtbarkeit von Zahlungen eines Dritten an den Ehegatten des Schuldners

    Auszug aus LG Frankenthal, 08.07.2014 - 8 O 63/14
    bb) Ob ein Rechtsgeschäft wirklich gewollt oder nur zum Schein geschlossen wird, hängt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 20. Juli 2006 - IX ZR 226/03 -, juris, Rn. 11 m.w.N.) davon ab, ob die Parteien einverständlich nur den äußeren Schein des Abschlusses eines Rechtsgeschäfts hervorrufen, dagegen die mit dem betreffenden Rechtsgeschäft verbundenen Rechtswirkungen nicht eintreten lassen wollen, oder ob sie ein ernstlich gemeintes Rechtsgeschäft für notwendig erachten.
  • OLG Stuttgart, 14.04.2015 - 12 U 153/14

    Schadensersatzansprüche nach einer durch Mitbieten des Anbieters fehlgeschlagenen

    Nicht mehr erheblich ist daher die zwischen den Parteien ausgefochtene Frage, ob es sich bei den Geboten mit dem Benutzerkonto "k...k" um Willenserklärungen gehandelt hat, die im Sinne von § 117 BGB nur zum Schein abgegeben wurden und aus diesem Grunde nichtig sind (in diesem Sinne OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 27. Juni 2014 - 12 U 51/13, juris Rn. 25; OLG Rostock, Urteil vom 11. Juni 2014 - 1 U 90/13, juris Rn. 52; LG Frankfurt am Main, Urteil vom 06. Dezember 2013 - 2-07 O 269/13, Anlage K 21 S. 9, Bl. 116; darauf folgend OLG Frankfurt am Main, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Absatz 2 Satz 2 ZPO vom 22. September 2014 - 6 U 7/14, Anlage K 43, Bl. 399; gegen die Anwendung von § 117 BGB: LG Frankenthal, Urteil vom 08. Juli 2014 - 8 O 63/14, juris Rn. 28).

    Als Sanktion für den Verstoß gegen diese Bedingungen ist jedoch nicht vorgesehen, dass die Gebote unwirksam sind (LG Frankenthal, Urteil vom 08. Juli 2014 - 8 O 63/14, juris Rn. 30).

    Da die Allgemeinen Geschäftsbedingungen damit letztlich auf das Gesetz Bezug nehmen, können die zu dieser Vorschrift entwickelten Rechtsgrundsätze auf die Auslegung von Willenserklärungen bei Versteigerungen im Internet übertragen werden (LG Frankenthal, Urteil vom 08. Juli 2014 - 8 O 63/14, juris Rn. 31; NK-BGB/Kremer, 2. Aufl. (2012), Anhang zu § 156 BGB Rn. 23; Ernst, CR 2000, 304 [310]).

    Im vorliegenden Fall geht es jedoch nicht mehr um die Frage, ob zwischen den Parteien ein Vertragsverhältnis zustande gekommen wäre (so aber LG Frankenthal, Urteil vom 08.07.2014 - 8 O 63/14, juris Rn. 38).

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